Donnerstag, 21. November 2024
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Bundesfinanzhof (BFH)

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Der Bundesfinanzhof (BFH), mit Sitz in München, ist das oberste Gericht der Finanzgerichtsbarkeit und zuständig für Revisionen gegen Urteile und für Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Finanzgerichte.
Des Weiteren vor dem Bundesfinanzhof gem. § 133 a Finanzgerichtsordnung (FGO) die Anhörungsrüge mit der die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die gerichtliche (End-) Entscheidung geltend gemacht werden. Ferner besteht noch die Möglichkeit der „Gegenvorstellung. Unter einer "Gegenvorstellung" versteht man eine Eingabe, durch die ein Gericht veranlasst werden soll, eine von ihm erlassene Entscheidung zu ändern. Die Finanzgerichtsordnung und die übrigen Prozessordnungen sehen diesen Rechtsbehelf nicht vor; er ist vielmehr von der Rechtsprechung entwickelt worden, um greifbar gesetzwidrige oder unter Verletzungen von Verfahrensgrundrechten ergangene Gerichtsentscheidungen angreifen zu können.“ (BFH Beschluss v. 1. Juli 2009, Az.: V S 10/07)

Aufbau des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesfinanzhof ist in elf Senate gegliedert.
Jeder Senat ist mit einem Vorsitzenden (Berufsrichter). Nach § 10 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entscheiden die Senate des Bundesfinanzhofs (BFH) regelmäßig in der Besetzung von fünf Berufsrichtern.

Zuständigkeit der Zivilsenate:

  1. Zivilsenat: Körperschaftssteuer; Einkommensteuer, insbesondere wenn Fragen der beschränkten Steuerpflicht, des Außensteuergesetzes oder der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen streitig sind; Kapitalverkehrsteuer und Kirchensteuer
  2. Zivilsenat: Einheitsbewertung; Erbschaft- und Schenkungsteuer; Grunderwerbsteuer; Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und sonstige Verkehrsteuern
  3. Zivilsenat: Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb natürlicher Personen; einkommensteuerrechtliche Tariffragen (einschließlich Streitfragen zur verfassungswidrigen Übermaßbesteuerung); Familienleistungsausgleich und Kindergeld; Investitionszulagen
  4. Zivilsenat: Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft natürlicher Personen; Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft von Personengesellschaften
  5. Zivilsenat: Umsatzsteuer
  6. Zivilsenat: Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Lohnsteuer; außergewöhnliche Belastungen
  7. Zivilsenat: Zölle- und Verbrauchsteuern sowie Marktordnungssachen; allgemeines Abgabenrecht; Angelegenheiten nach dem Steuerberatungsgesetz
  8. Zivilsenat: Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus selbständiger Arbeit natürlicher Personen und von Personengesellschaften sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen
  9. Zivilsenat: Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus Gewerbebetrieb natürlicher Personen, sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, gelegentlichen Vermittlungen und Abgeordnetenbezügen; Eigenheimzulage
  10. Zivilsenat: Einkommensteuer betreffend Einkünfte aus Gewerbebetrieb natürlicher Personen sowie sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Altersvorsorgeverträgen; Sonderausgaben (auch in Form von Renten und dauernden Lasten); Altersvorsorgezulage; Wohnungsbau-Prämien; Spar-Prämien
  11. Zivilsenat: Umsatzsteuer
 

 
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