Dienstag, 19. März 2024
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG)

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG), mit Sitz in Erfurt, ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und zuständig für Revisionen gegen Urteile und für Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse der Landes- arbeitsgerichte.

Aufbau des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht ist in zehn Senate gegliedert. Jeder Senat ist mit einem Vorsitzenden (Berufsrichter), zwei berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Beisitzern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt.

Zuständigkeit der Senate:

  1. Senat:
    Materielles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitskampfrecht
  2. Senat:
    Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen, sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche, Abmahnungen
  3. Senat:
    Betriebliche Altersversorgung
  4. Senat:
    Allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
  5. Senat:
    Arbeitnehmerstatus, Entgeltfortzahlung und Mutterschutz
  6. Senat:
    Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Kündigungen außerhalb des KSchG, Insolvenzrecht
  7. Senat:
    Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
  8. Senat:
    Schadensersatz, Betriebsübergang
  9. Senat:
    Urlaubs-, Vorruhestands-, Altersteilzeit-, Heimarbeits- und Wettbewerbsrecht sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
  10. Senat:
    Gratifikationen und Sondervergütungen, tarifliche Tätigkeitszulagen sowie Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen, Eingruppierungen von Lehrern an öffentliche Schulen und sonstigen Arbeitnehmern, soweit nicht Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anzuwenden ist
 

 
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