Donnerstag, 25. April 2024
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Der Bundesgerichtshof (BGH)

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Der Bundesgerichtshof, mit Sitz in Karlsruhe, ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und somit als letzte Instanz für Zivil- und Strafsachen zuständig. Der BGH ist in Zivil- und Strafsenate sowie in weitere Spezialsenate gegliedert.

Zuständigkeit der Zivilsenate:

Die 13 Zivilsenate des Bundesgerichtshofes entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. § 139 Abs. 1 GVG).
  1. Zivilsenat: Urheberrecht, Markenrecht, unlauterer Wettbewerb
  2. Zivilsenat: Gesellschaftsrecht
  3. Zivilsenat: Staatshaftungsrecht
  4. Zivilsenat: Erbrecht
  5. Zivilsenat: Sachenrecht
  6. Zivilsenat: Recht der unerlaubten Handlungen
  7. Zivilsenat: Werkvertragsrecht
  8. Zivilsenat: Kaufrecht und Mietrecht
  9. Zivilsenat: Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater, Insolvenzrecht
  10. Zivilsenat: Patent-, Gebrauchsmuster- und Topographieschutzrechte
  11. Zivilsenat: Patent-, Gebrauchsmuster-, Sortenschutzrecht, Reisevertragsrecht, Schenkung
  12. Zivilsenat: Wertpapierrecht
  13. Zivilsenat: Personen- Namensrecht (§ 12 BGB) und Familienrecht

Zuständigkeit der Strafsenate:

Die fünf Strafsenate entscheiden über Beschwerden und Anträge auf gerichtliche Entscheidung (§ 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung) in der Besetzung von drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Dies gilt nicht für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse, durch welche die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wird. Der 5. Strafsenat hat seinen Sitz aus historischen Gründen in Leipzig.
  1. Strafsenat:
    Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie Militärstrafsachen und Vergehen gegen die Landesverteidigung
  2. Strafsenat:
    Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln
  3. Strafsenat:
    Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig sowie Staatsschutzdelikte
  4. Strafsenat:
    Revisionen in Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken sowie Verkehrsstrafsachen
  5. Strafsenat:
    Revisionen in Strafsachen für den Bezirk des Berliner Kammergerichts sowie für die Bezirke der Oberlandesgerichte Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden und Hamburg sowie Steuer- und Zollstrafsachen

Zuständigkeit der Spezialsenate:

Des Weiteren gibt es noch acht weitere Spezialsenate.
  1. Kartellsenat
  2. Dienstgericht des Bundes
  3. Senat für Notarsachen
  4. Senat für Anwaltssachen
  5. Senat für Patentanwaltssachen
  6. Senat für Landwirtschaftssachen
  7. Senat für Wirtschafsprüfersachen
  8. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
 

 
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