Sonntag, 08. Dezember 2024
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Oberverwaltungsgerichte (OVG) / Verwaltungsgerichtshöfe (VGH)

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Es gibt insgesamt 15 Oberverwaltungsgerichte (OVG) bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (VGH) in der Bundesrepublik Deutschland. Bis auf Brandenburg hat jedes Bundesland hat ein Oberverwaltungsgericht. Die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts Berlin erstreckt sich auch auf das gesamte Bundesland Brandenburg. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wird das Oberverwaltungsgericht als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet.

Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte:

Die Oberverwaltungsgerichte sind zuständig für Berufungen gegen Urteile und für Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Ferner sind die Oberverwaltungsgerichte in erster Instanz zuständig für Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO. Die Oberverwaltungsgerichte sind in Senate gegliedert. Die Senate des Oberverwaltungsgerichts entscheiden in der Besetzung von drei Richtern; die Landesgesetzgebung kann vorsehen, dass die Senate in der Besetzung von fünf Richtern entscheiden, von denen zwei auch ehrenamtliche Richter sein können (§ 9 Abs. 3 S. 1 VwGO).

Rechtsmittel:

Gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte / Verwaltugsgerichtshöfe ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig.

Liste der Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe

Stadt
Bundesland

Mannheim
Baden-Württemberg

München
Bayern

Berlin
Berlin - Brandenburg

Bremen
Bremen

Hamburg
Hamburg

Kassel
Hessen

Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern

Lüneburg
Niedersachsen

Münster
Nordrhein-Westfalen

Koblenz
Rheinland-Pfalz

Saarlouis
Saarland

Bautzen
Sachsen

Magdeburg
Sachsen-Anhalt

Schleswig
Schleswig-Holstein

Weimar
Thüringen

 

 
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