Donnerstag, 21. November 2024
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Landesarbeitsgerichte (LAG)

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Es gibt insgesamt 18 Landesarbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland. Bis auf Brandenburg hat jedes Bundesland hat ein Landesarbeitsgericht. Aufgrund seiner Größe hat Bayern zwei und Nordrhein-Westfalen drei Landesarbeitsgerichte. Die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts Berlin erstreckt sich auch auf das gesamte Bundesland Brandenburg.

Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte:

Die Landesarbeitsgerichte sind für Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte zuständig.
Die Landesarbeitsgerichte sind wie die Arbeitsgerichte in Kammern unterteilt. Jede Kammer ist mit einem Vorsitzenden (Berufsrichter) oder mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt.

Rechtsmittel:

Gegen die Urteile der Landesarbeitsgerichte steht den Parteien des Rechtsstreits das Rechtsmittel der Revision beim Bundesarbeitsgericht zur Verfügung. Gegen Beschlüsse ist die Rechtsbeschwerde beim BAG möglich.

Liste aller Landesarbeitsgerichte (LAG)

Stadt
Bundesland

Stuttgart
Baden-Württemberg

München
Bayern

Nürnberg
Bayern

Berlin
Berlin - Brandenburg

Bremen
Bremen

Hamburg
Hamburg

Frankfurt am Main
Hessen

Rostock
Mecklenburg-Vorpommern

Hannover
Niedersachsen

Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen

Hamm
Nordrhein-Westfalen

Köln
Nordrhein-Westfalen

Mainz
Rheinland-Pfalz

Saarbrücken
Saarland

Chemnitz
Sachsen

Halle(Saale)
Sachsen-Anhalt

Kiel
Schleswig-Holstein

Erfurt
Thüringen

 

 
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