Donnerstag, 21. November 2024
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Landesarbeitsgerichte (LAG)
Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte:
Die Landesarbeitsgerichte sind für Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte zuständig.
Die Landesarbeitsgerichte sind wie die Arbeitsgerichte in Kammern unterteilt. Jede Kammer ist mit einem Vorsitzenden (Berufsrichter) oder mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt. Rechtsmittel:
Gegen die Urteile der Landesarbeitsgerichte steht den Parteien des Rechtsstreits das Rechtsmittel der Revision beim Bundesarbeitsgericht zur Verfügung. Gegen Beschlüsse ist die Rechtsbeschwerde beim BAG möglich.
Liste aller Landesarbeitsgerichte (LAG)Stadt
Bundesland
Stuttgart
Baden-Württemberg
München
Bayern
Nürnberg
Bayern
Berlin
Berlin - Brandenburg
Bremen
Bremen
Hamburg
Hamburg
Frankfurt am Main
Hessen
Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Hannover
Niedersachsen
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Hamm
Nordrhein-Westfalen
Köln
Nordrhein-Westfalen
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Saarland
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Erfurt
Thüringen
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