Montag, 14. Oktober 2024
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§1 Gesetz über Ordnungs- widrigkeiten (OWiG)). Bei Verwirklichung einer rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlung im Straßenverkehr wird je nach Schwere der Tat eine Geldbuße verhängt. Des Weiteren wird in der Verkehrszentralkartei in Flensburg jeder auffällige Straßenverkehrsteilnehmer registriert.

Punkte in der Flensburger Verkehrszentralkartei

Bei einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von mindestens 40,00 € geahndet wird und bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen einer Straftat, die im engen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, erfolgt eine automatische Registrierung in der Flensburger Zentralkartei.

Die Höhe der Punkte hängt von der Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat ab.
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Tilgungsfristen der Punkte in Flensburg

Die in der Flensburger Zentralkartei registrierten Punkte werden automatisch durch Zeitablauf getilgt. Punkte, die auf Grund einer Ordnungswidrigkeit eingetragen worden sind, werden nach zwei Jahren gelöscht. Die Tilgungsfrist beträgt bei Punkten, die auf Grund von Straftaten eingetragen worden sind, in der Regel fünf Jahre.

Wer im Straßenverkehr jedoch ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, hat beim Abbau der Punkte eine Tilgungsfrist von zehn Jahren.

Abbau von Punkten

Neben der Tilgungsfrist besteht grundsätzlich die Möglichkeit durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer, was von vielen Fahrschulen angeboten wird, die Punkte zu minimieren.

Nach erfolgter Teilnahme werden bei bis zu acht vorhandenen Punkten insgesamt vier Punkte und bei vorhandenen neun bis 13 Punkten werden zwei Punkte in Abzug gebracht.

Ab einem Punktestand von 14 Punkten wird von Amts wegen durch die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme am Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer angeordnet, das heißt die Teilnahme ist Pflicht. Bei Missachtung der Anordnung wird der Führerschein entzogen. Bei einer pflichtmäßigen Teilnahme werden keine Punkte abgezogen.

Bei einem Punktestand von 18 Punkte oder mehr ist der Punkteabbau ausgeschlossen. Die Fahrerlaubnis wird durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen und erst nach einer erfolgreichen Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wird nach Ablauf von mindestens sechs Monaten die Fahrerlaubnis wieder erteilt.

Auskunft über den Punktestand

Da das Verkehrszentralregister nicht nur der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer und der Sicherheit des Straßenverkehrs dient, sondern auch der Tranparenz, hat jeder die Möglichkeit durch ein Schreiben seinen aktuellen Punktestand zu erfragen.

Unter Angabe der Personendaten, der persönlichen Unterschrift und einer vergrößerten Kopie des gültigen Personalausweises muss hierzu ein Schreiben an das:

Kraftfahrtbundesamt
24932 Flensburg

geschickt werden.

 

 
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