UrheberrechtWas ist das Urheberrecht?Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören gem. § 2 UrhG insbesondere:
Auch Sammlungen von Werken, Daten, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt (vgl. § 4 Abs. 1 UrhG). Abgrenzung zum CopyrightDas Copyright ist ein anglo-amerikanisches Recht und schützt im Gegensatz zum Urheberrecht nicht nicht die Rechte des Schöpfers eines Werkes, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Rechteinhabers, welcher nicht der Schöpfer sein muss. Wer ist Rechtsinhaber nach dem Urheberrecht?Rechtsinhaber ist nach § 7 Urhebergesetz (UrhG) der Schöpfer des Werkes, und nicht der Besteller. Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, so sind sie Miturheber des Werkes. Gem. § 15 Abs. 1 S. 1 UrhG hat der Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten. Das Recht umfasst insbesondere:
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Jeder Verstoß gegen die Rechte des Schöpfers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. In Betracht kommt, die wohl häufigste Rechtsverletzung, die unerlaubte Vervielfältigung von geschützten Werken (Raubkopien).
Folgen bei einer Urheberrechtsverletzung
Das deutsche Urheberrecht sieht sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Instrumentarien vor, um die nicht erlaubte Nutzung von geschützten Werken zu ahnden.
Zivilrechtliche Ansprüche:Dem Urheber oder ausschließlichen Lizenzinhaber stehen nachfolgende Ansprüche zur Verfügung:
Strafrechtliche Folgen:
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