Freitag, 19. April 2024
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Der Einbürgerungstest

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Der Einbürgerungstest, als Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft, umfasst insgesamt 460 Fragen aus den Themengebieten: Rechts- und Gesellschaftordnung und Lebens- verhältnisse in Deutschland.

Die 300 allgemeinen Fragen des Einbürgerungstestes

Würden Sie den Einbürgerungstest bestehen ? Testen Sie hier ihr Wissen ....
Die Lern-, Übungs- und Wissensfragen sind in vier Bereiche zu jeweils 75 Fragen zusammengefasst.

Voraussetzung für die Einbürgerung

Voraussetzung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist, dass der ausländische Antragsteller mindestens seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt.

Des Weiteren darf er keine Sozialleistungen vom Staat beantragen. Das bedeutet er muss den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) bestreiten können.

Eine Einbürgerung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Antragsteller bereits wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt wurde. Hierunter fallen alle Verurteilungen ab 90 Tagessätzen.

Seit wann gibt es den Einbürgerungstest

Seit dem 01.08.2008 müssen Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland eingebürgert werden wollen einen Einbürgerungstest bestehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 6, 7 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)).

Inhalt des Einbürgerungstests

Das Bundesministerium des Innern hat zur Erstellung der insgesamt 460 Fragen das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität beauftragt.

Die Fragen sind aus den Bereichen „Geschichte und Verantwortung“, „Leben in der Demokratie“ und „Mensch und Gesellschaft“. Des Weiteren umfasst der Einbürgerungstest noch je zehn weitere bundeslandesspezifische Fragen.

Ausnahmen der Teilnahmepflicht vom Einbürgerungstest

Von der Pflicht zur Teilnahme am Einbürgerungstest sind solche Personen ausgenommen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht in der Lage sind und Personen, die bereits einen Schulabschluss in Deutschland erlangt haben.

Für alle anderen Personen ist die Teilnahme und das Bestehen des Testes Pflicht.

 

 
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